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Infos zur Gaspreisbremse
Seit Frühjahr 2022 ist das Thema in allen Medien präsent: Mit dem Ukrainekrieg und dem Gasembargo wird das Gas knapp und die Preise schießen in die Höhe. Aufgrund des langfristigen Vertrages der GWG mit den Stadtwerken Schwerte waren unsere Mieterinnen und Mieter, deren Wohnungen mit Erdgas beheizt werden, bis Ende 2022 nicht von Erhöhungen betroffen. Ab 2023 steigt der Preis allerdings auch für die GWG. Durch gute Vertragsverhandlungen konnten wir aber wieder einen guten Preis für das erforderliche Gaskontingent erzielen. Auch die Preise für Holzpellets sind in diesem Jahr drastisch gestiegen, denn gerade für Großanlagen und die Industrie lieferten in der Vergangenheit die Ukraine und auch Russland diese Pellets. Darüber hinaus spielt die enorm gestiegene Nachfrage eine große Rolle bei den Preissteigerungen. Die GWG hat daher Anfang November für alle Mieterinnen und Mieter die Heizkostenvorauszahlungen ab Januar 2023 anpassen müssen.
Die Steigerungen liegen im Durchschnitt zwischen dem Eineinhalb- und Zweifachen der bisherigen Vorauszahlungen. Das ist für viele Mieterinnen und Mieter eine beträchtliche Erhöhung der Nebenkosten, die sie ab nächstem Jahr stemmen müssen. Im Verhältnis zu vielen anderen Vermietern fallen die Kosten allerdings bei der GWG durch den gut gedämmten Gebäudebestand noch moderat aus: „Wir dämmen bereits seit Jahrzehnten unsere Häuser über den gesetzlich vorgegebenen Standard hinaus, das macht sich heute positiv bemerkbar“, so GWG-Vorstandmitglied Ralf Grobe. Trotzdem ist es für viele GWG-Mitglieder eine finanzielle Belastung, die nicht einfach zu leisten ist. Denn die Kostensteigerungen betreffen auch andere Bereiche wie Lebensmittel, Benzin und vieles mehr. Die Mitarbeitenden der GWG versuchen natürlich individuelle Lösungen für die betroffenen Mietparteien zu finden.
Vereinbaren Sie bei Problemen einen Termin mit Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer. „Wir sind uns darüber im Klaren, dass die finanzielle Belastung für unsere Mieterschaft sehr groß geworden ist“, so Prokuristin Birgit Theis. „Daher ist es umso wichtiger, sich frühzeitig zu melden.“ So sollte auch immer mitgeprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Nähere Infos gibt es hier .
Die Gaspreisbremse
Die Bundesregierung hat bekanntermaßen beschlossen, die Abschlagszahlungen für Gas des Monats Dezember 2022 zu erstatten. Die Erstattung erfolgt über die örtlichen Energieversorgungsunternehmen. GWG-Mieterinnen und -Mieter zahlen in der Regel jedoch ihre Abschlagszahlungen nicht direkt an die Versorger, dies übernimmt die GWG. Das Erstattungsverfahren für diese Mietparteien ist daher wie folgt geregelt: Die Stadtwerke Schwerte werden mit der Endabrechnung für das Jahr 2022 die Abschläge für Dezember 2022 an die GWG erstatten. Dieser Betrag wird dann von der GWG in der nächsten Betriebskostenabrechnung gutgeschrieben. Die weiteren Entlastungen zur befristeten Gaspreisbremse der Bundesregierung ab März 2023, wie Deckelung auf 12 Cent je Kilowattstunde bei Gas (bezogen auf 80 Prozent des Verbrauches für September 2022) werden für die betroffenen Mietparteien ebenfalls über die Nebenkostenabrechnungen gutgeschrieben werden.