Mieten + Kaufen
Wohnberechtigungsschein - was ist das?
Unsere Genossenschaft hat gemeinsam mit der Tochtergesellschaft Wohnungen in unterschiedlichen Größen und Preiskategorien, daher können wir Ihnen für jede Lebenssituation ein passendes Zuhause bieten. So sind zum Beispiel ca. 41 % unserer Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Mieten dieser Wohnungen, die in ihrer Ausstattung nicht den übrigen Wohnungen nachstehen, sind durch zinsgünstige Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen subventioniert. Die Anmietung einer öffentlich-geförderten Wohnung, der sogenannten Sozialwohnung ist deshalb an festgelegte Einkommenshöhen in Verbindung mit der Haushaltsgröße gebunden. Für den Bezug einer solchen Wohnung benötigen Sie daher einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Ausgestellt wird er auf Antrag bei Ihrer Stadtverwaltung. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Empfehlenswert ist es in jedem Fall bereits zu Beginn Ihrer Wohnungssuche zu prüfen, ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören. Die nachstehende Tabelle[1] gibt die aktuellen Einkommensgrenzen wieder. Weitere Informationen finden Sie im Übrigen auch auf der Seite des nordrhein-westfälischen Bauministeriums.
Personen |
Einkommensgrenze (100 % Euro) |
Mögliches Bruttoeinkommen im Jahr in Euro |
Alleinstehend |
20.420 Euro |
32.906 Euro |
2 Personen |
24.600 Euro |
45.688 Euro |
Alleinerziehend (1 Kind) |
25.340 Euro |
46.844 Euro |
3 Personen (1 Kind) |
31.000 Euro |
49.438 Euro |
4 Personen (2 Kinder) |
37.400 Euro |
59.438 Euro |
5 Personen (3 Kinder) |
43.800 Euro |
69.438 Euro |
Bei der Ermittlung wurde unterstellt, dass nur eine Person im Haushalt Einkünfte erzielt und Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Für zwei Personenhaushalte, Ehepaare oder Lebenspartnerschaften, schwerbehinderten und/oder pflegebedürftige Menschen und bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Abzugsbeträge, die ein höheres Einkommen ermöglichen.