Mieten + Kaufen
Wohnberechtigungsschein - was ist das?
Unsere Genossenschaft hat gemeinsam mit der Tochtergesellschaft Wohnungen in unterschiedlichen Größen und Preiskategorien, daher können wir Ihnen für jede Lebenssituation ein passendes Zuhause bieten. So sind zum Beispiel ca. 41 % unserer Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Mieten dieser Wohnungen, die in ihrer Ausstattung nicht den übrigen Wohnungen nachstehen, sind durch zinsgünstige Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen subventioniert. Die Anmietung einer öffentlich-geförderten Wohnung, der sogenannten Sozialwohnung ist deshalb an festgelegte Einkommenshöhen in Verbindung mit der Haushaltsgröße gebunden. Für den Bezug einer solchen Wohnung benötigen Sie daher einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Ausgestellt wird er auf Antrag bei Ihrer Stadtverwaltung. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Empfehlenswert ist es in jedem Fall bereits zu Beginn Ihrer Wohnungssuche zu prüfen, ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören. Die nachstehende Tabelle[1] gibt die aktuellen Einkommensgrenzen (ab 2025) wieder. Weitere Informationen finden Sie im Übrigen auch auf der Seite des nordrhein-westfälischen Bauministeriums.
Haushalt | Einkommensgruppe A Mögliches Jahres-Bruttoeinkommen |
Einkommensgruppe B Mögliches Jahres-Bruttoeinkommen |
Alleinstehend | 38.000 EUR | 52.700 EUR |
2 Personen ohne Kind | 51.700 EUR | 69.400 EUR |
Alleinerziehend 2 Personen, davon 1 Kind |
53.100 EUR | 71.300 EUR |
3 Personen, davon 1 Kind | 57.000 EUR | 79.400 EUR |
Alleinerziehend 3 Personen, davon 2 Kinder |
58.400 EUR | 81.200 EUR |
4 Personen davon 2 Kinder | 68.600 EUR | 95.500 EUR |
Die vorstehende Tabelle gibt eine ungefähre Übersicht, welche Jahreseinkünfte ein Miethaushalt erzielen darf, um einen Wohnberechtigungsschein oder eine Bezugsberechtigung für eine geförderte Wohnung beantragen zu können.