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WohngeldPlus: Ansprüche prüfen
Ein Baustein kann das neue „WohngeldPlus“-Gesetz der Bundesregierung sein. Am 25. November hat der Bundesrat der Wohngeldreform zugestimmt. Ab 1. Januar 2023 sollen damit Haushalte mit niedrigem Einkommen hinsichtlich der steigenden Wohnkosten stärker unterstützt werden. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich um die bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes, denn erstmalig werden auch die Energiekosten berücksichtigt.
Im Wesentlichen besteht die Neuerung aus drei Komponenten:
Die eigentliche Wohngelderhöhung
Durch eine Anpassung der allgemeinen Wohngeldformel wird sich nach Auskunft des Bundesministeriums für Wohnen, Städteentwicklung und Bauen die Zahl der anspruchberechtigten Haushalte von ca. 600.000 auf 1,4 Millionen Haushalte erhöhen. Der monatliche Wohngeldbetrag wird von durchschnittlich 180 Euro auf ca. 370 Euro steigen.
Heizkostenzuschlag
Die Heizkostenkomponente ist als Pauschale angelegt und ist ab 2023 eine dauerhafte Leistung des Wohngeldes. Im Durchschnitt soll sich dadurch das Wohngeld um bis zu 1,20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen.
Klimakomponente
Mit der Klimakomponente soll die höhere Miete, die sich durch energetische Sanierungen oder energieeffiziente Neubauten ergeben, abgefedert werden. Ein Zuschlag von ca. 0,40 Euro je Quadratmeter Wohnfläche ist hierfür veranschlagt.
„Wir rechnen mit einer hohen Belastung der zuständigen Ämter aufgrund der Wohngeldnovelle“, so GWG-Pro kuristin Birgit Theis. Um die damit verbundenen langen Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sieht das Gesetz vorläufige Zahlungen vor. Birgit Theis empfiehlt daher, unbedingt die Ansprüche prüfen zu lassen.
Wohngeldrechner
Auf der Internetseite des Ministeriums ist ein Wohngeldrechner eingerichtet. Sie können damit prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Zum Wohngeldrechner