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Über uns

Die Organe unserer Unternehmen

 Unsere Genossenschaft

 

Mitgliederversammlung der Genossenschaft

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Wohnungsgenossenschaft. In ihr üben die Mitglieder ihre demokratischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte aus. Sie entscheidet über grundlegende Angelegenheiten der Genossenschaft, soweit diese nicht durch Gesetz oder Satzung anderen Organen zugewiesen sind.

Zu den zentralen Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere die Beschlussfassung über den Jahresabschluss, die Verwendung des Jahresergebnisses, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Wahlen und Abberufungen von Aufsichtsratsmitgliedern. Darüber hinaus beschließt sie über Satzungsänderungen und weitere grundlegende strategische Fragen.

Die Mitgliederversammlung stellt damit das zentrale Forum der Willensbildung dar und gewährleistet die Mitbestimmung der Mitglieder sowie die transparente und verantwortungsvolle Führung der Genossenschaft.

Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein zentrales Kontroll- und Überwachungsorgan gegenüber dem Vorstand der Wohnungsgenossenschaft bzw. der Geschäftsführung ihrer Tochtergesellschaft und trägt durch seine unabhängige Kontrollfunktion wesentlich zu einer verantwortungsvollen, nachhaltigen und transparenten Unternehmensführung bei.

Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung der Genossenschaft gewählt und vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand. Seine Aufgaben ergeben sich aus dem Genossenschaftsgesetz, der Satzung sowie aus der Geschäftsordnung.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrates gehören die Förderung und Überwachung der Geschäftsführung / des Vorstandes, die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Beratung der Geschäftsführung / des Vorstandes in strategischen und wirtschaftlichen Fragen. Darüber hinaus bestellt und entlässt der Aufsichtsrat die Mitglieder der Geschäftsführung / des Vorstandes und wirkt an wichtigen unternehmerischen Entscheidungen mit.

Die Aufsichtsmitglieder der GWG Schwerte eG und ihrer Tochtergesellschaft, der GWG Schwerte GmbH, sind personenidentisch:

  • Ludger Wilde (Vorsitzender / Diplom Ingenieur)
  • Detlev Reinecke (Stellv. Vorsitzender / Dipl.-Bankbetriebswirt ADG)
  • Marcus Droll (Industriekaufmann)
  • Günter Hosang (DV-Organisator)
  • Rainer Martin-Bullmann (Diplom-Ingenieur)
  • Dr. Michael Schult (Doktor Ingenieur Raumplanung)
 
Aufsichtsrat (v. l.: Ludger Wilde, Dr. Michael Schult, Rudolf Pohl (ehem.), Günter Hosang, Detlev Reinecke, Rainer Martin-Bullmann, Marcus Droll)

 

Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss sowie einen Bauausschuss gebildet.

Vorstand der GWG Schwerte eG /
Geschäftsführung GWG Schwerte GmbH

 
v. l.: Burkhard Floegel, Ralf Grobe, Lars Podchull


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58239 Schwerte

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Fax 0 23 04 / 2 40 32 - 32
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