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Vorsorgevollmacht
Das Thema „Vorsorgevollmacht" hat es in sich und ist daher auch für alle Altersgruppen von Bedeutung. Denn mit der Vorsorgevollmacht sorgt man für eventuelle Notsituationen vor, damit eine ausgewählte Person des Vertrauens, zum Beispiel bei Krankheit, für einen handeln kann. Hierbei vieles zu bedenken und prüfen, denn Vertrauen in die Person, die bevollmächtigt werden soll steht hierbei an oberster Stelle. Uneingeschränkte Vertrauen ist die Grundlage für jede Vorsorgevollmacht, denn die Person muss ausschließlich im Interesse des Vollmachtgebers handeln.
Weitere Infos bietet die Broschüre des Bundesministeriums für Justiz. Das Formular „Vorsorgevollmacht", dass vom Bundesministerium exemplarisch bereitgestellt wird, kann ebenfalls hier heruntergeladen werden.
Download Formular „Vorsorgevollmacht"
Download Infobroschüre „Betreuungsrecht" des BMJ