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Rauchwarnmelder

Nicht vergessen: Rauchmelder müssen gewartet werden

Alle GWG-Wohnungen sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Damit diese  im Brandfall Alarm schlagen, müssen sie regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Hierzu hat das Land NRW in seiner gesetzlichen Regelung die Mieter - also die Wohnungsnutzer – verpflichtet.

So werden die Geräte geprüft:

1.  Gerätefunktion über die Prüftaste testen

Drücken Sie die Prüftaste am Rauchmelder. Wenn das Gerät nach einigen Sekunden keinen Signalton abgibt, liegt eine Störung vor. In diesem Fall wenden Sie sich umgehend an Ihren Kundenbetreuer bzw. Ihre Kundenbetreuerin (Hier zur Kontaktaufnahme klicken ). Generell haben die installierten Rauchmelder eine Batterielebensdauer von 10 Jahren, danach werden die Rauchmelder von uns automatisch getauscht.

2.  Gerät generell prüfen

Prüfen Sie, ob die Raucheintrittsöffnungen frei von z.B. Staub, Insekten oder Abdeckungen sind und der Rauchmelder nicht beschädigt ist. Beschädigte oder stark verschmutzte Rauchmelder müssen umgehend ausgetauscht werden. Auch in diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer. Möchten Sie den Rauchmelder reinigen, beachten Sie hierzu die Vorgaben des Herstellers. Das Merkblatt kann, sofern Sie es nicht mehr haben, auf unserer Internetseite heruntergeladen werden.

3. Umgebung prüfen

Prüfen Sie, ob der Rauchmelder in einem Umkreis von mindestens einem halben Meter frei von Hindernissen ist, wie z. B. von Wänden, Raumteilern und Einrichtungsgegenständen. Nur so ist sichergestellt, dass eventueller Brandrauch ungehindert in den Rauchmelder eindringen und Alarm schlagen kann. Grundsätzlich wurde bei der Installation auf diese Dinge geachtet. Sofern Sie in der Zwischenzeit etwas geändert haben, ist diese Vorgabe zu beachten.

4. Raumnutzung prüfen

Rauchmelder wurden von uns in allen Schlafräumen und Räumen, die als Fluchtwege dienen nach den Vorgaben der Landesbauordnung installiert. Sollte in der Zwischenzeit ein Raum als Schlaf- oder Kinderzimmer umfunktioniert worden sein, müssen diese Räume natürlich auch ausgestattet werden.

5. Rauchmelder mit fest eingebauten Batterien

Es ertönt eine Störungsmeldung bzw. einen Signalton? Der Rauchmelder muss ausgetauscht werden. Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Kundenbetreuer in Verbindung. Wir haben eine ausreichende Anzahl an Rauchmeldern auf Lager, so dass ein Austausch umgehend erfolgen kann.

 

Download Broschüre Rauchwarnmelder


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