GWG SCHWERTE - Satzung
6 Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Satzung gleichge- stellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. I. Firma und Sitz der Genossenschaft § 1 Firma und Sitz Die Genossenschaft führt die Firma Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Schwerte eG Sie hat ihren Sitz in Schwerte II. Gegenstand der Genossenschaft § 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vor- rangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Woh- nungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsfor- men bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilien- wirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufga- ben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, sozia- le, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. III. Mitgliedschaft § 3 Mitglieder Mitglieder können werden a) natürliche Personen, b) Personenhandelsgesellschaften sowie c) juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
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