Nr. 81, März 2024 | GWG SCHWERTE - Gut und sicher wohnen

8 2-Zimmer-Wohnung / 52qm 4-Zimmer-Wohnung / 90qm Haushalt Mögliches Brutto-Jahreseinkommen Alleinstehend 33.100 Euro 2 Personen 45.800 Euro 3 Personen davon 1 Kind 49.600 Euro 4 Personen davon 2 Kinder 59.600 Euro Alleinerziehend 2 Personen davon 1 Kind 47.000 Euro Alleinerziehend 3 Personen davon 2 Kinder 50.700 Euro Geförderte Mietwohnungen dürfen während der Laufzeit der Bindung nur an Haushalte vermietet werden, die zum Zeitpunkt der Vermietung einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Ein Wohnberechtigungsschein kann bei der Stadt Schwerte beantragt werden. Die Tabelle gibt eine ungefähre Übersicht, welche Jahreseinkünfte ein Haushalt erzielen darf, um einen Wohnberechtigungs- schein oder eine Bezugsberechtigung für eine geförderte Wohnung beantragen zu können. Rosenweg: Wohnberechtigungsschein erforderlich 3-Zimmer-Wohnung / 84qm

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