Nr. 81, März 2024 | GWG SCHWERTE - Gut und sicher wohnen

16 Seit dem 1. Januar 2017 besteht in Nordrhein-Westfalen gem. § 47 Abs. 3 der Landesbauordnung die Verpflichtung, alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszu- statten. Diese Verpflichtung hatten wir selbstverständlich umgesetzt und 2016 alle GWG-Wohnungen mit den Geräten ausgestattet. Allerdings mussten wir feststellen, dass die von uns eingesetzten Rauchwarnmelder fehleranfällig waren, sodass wir ständig einzelne Melder austauschen mussten. Wir haben uns daher dazu entschieden, alle Geräte zu ersetzen. Das von uns ausgewählte Produkt der Firma Brunata-Metrona, die auch die Wartung übernehmen wird, ist langjährig erprobt und arbeitet funkbasiert. Neu ist, dass die GWG aus Haftungsgründen die jährliche Wartung übernimmt. Im Schadensfall sind wir verpflichtet, nachzuweisen, dass die Rauchwarnmelder mangelfrei und funktionsfähig waren. Dies können wir aber nur, wenn wir selbst die War- tung übernehmen oder sie auf ein Fachunternehmen übertragen. Ferninspizierbar Über die Einbindung in das Funksystem, das in den Treppenhäusern installiert wurde, kombiniert mit dem Rauchmelderservice, entfällt die jährliche Wartung in den Wohnungen. Die Mieterinnen und Mieter müssen daher nicht mehr zu Hause bleiben. Die Rauchwarnmelder werden aus der Ferne inspiziert. Höchste Sicherheit Selbsttests der Geräte gewährleisten eine stetige Funktionsbereitschaft. Die Umfeldüberprüfung und die Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen erfolgt über Ultraschallsensoren und Infrarot-Technologie. Der Hersteller gibt eine Echt-Alarm-Garantie sowie eine zehn Jahre Gerätegarantie, so lange hält auch die Batterie. Intelligent Der integrierte Helligkeitssensor unterdrückt nicht betriebsrelevante Störungsmeldungen in der Nacht. Die Nachführung der Detektionsempfindlichkeit kompensiert die normale Verschmutzung des Rauchmelders. Täuschungsalarme werden minimiert – bei konstant hoher Sicherheit. Eine Informationsbroschüre zur Handhabung des Rauchwarnmelders haben wir für alle Mieterinnen und Mieter in unser Mieterportal „Meine GWG“ unter „Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Neue Rauchwarnmelder werden aus der Ferne geprüft Es wurde bereits viel in allen Medien berichtet: Die Bundesregierung hat mit ihrem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG), das bereits zum 1.12.2021 in Kraft getreten ist, eine völlige Neugestaltung der TV-Medienversorgung sowie deren Abrechnung in die Wege geleitet. Mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 wird die bisherige, sehr bewährte Praxis der Umlagefähigkeit der Entgelte für die Multimedia- und Breitbandversorgung als Grundversorgung über die Betriebskostenabrechnung defacto beendet. Damit soll Allen die Möglichkeit eingeräumt werden, die bevorzugte Kabelnetzbetreiberin frei wählen zu können. Bei der bisherigen Regelung konnten wir als Wohnungsunternehmen für unsere Mieterinnen und Mieter sehr günstige Konditionen mit den TV-Versorgenden vertraglich vereinbaren. Durch den Abschluss von Sammelverträgen haben wir die Kabelgebühren für die Grundversorgung für alle Mietparteien bezahlt und diese über die Betriebskosten abgerechnet. Durch diese Umlagefähigkeit war das Verfahren einfach und transparent. Ab dem 1. Juli 2024 werden wir es notgedrungen beenden. Wir sehen uns jedoch auch über den Zeitpunkt hinaus weiter verantwortlich, für unsere Mieterinnen und Mieter diese Versorgung zu möglichst niedrigen Kosten zu gewährleisten. Wir haben daher mit den beiden großen bisherigen Kabelanbieterinnen, Vodafone Deutschland GmbH und Elementmedia GmbH, die auch bislang die Kabel-TV-Versorgung für alle unsere Wohnungen übernommen haben, Vereinbarungen getroffen, durch die die Grundversorgung weiterhin zu sehr guten Konditionen möglich ist. Allerdings – und das ist ab dem 1. Juli 2024 neu – müssen dazu sogenannte Einzelnutzerverträge abgeschlossen werden. Das heißt, jede Mietpartei, die weiterhin mit Kabelfernsehen versorgt werden möchte, muss nun selbstständig einen Vertrag abschließen. Dabei ist die Kabelnetzbetreiberin frei wählbar, sofern es technisch möglich ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem GWG-Team der Wohnungsverwaltung unter der Rufnummer 02304 240320 oder per E-Mail: service@gwg-schwerte.de. Ab 1. Juli: Neue Regeln für Kabel-Fernsehen

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