GWG Schwerte Geschäftsbericht 2024

Seite 70 Immaterielle Vermögensgegenstände Die Anschaffungskosten für die entgeltlich erworbenen Lizenzen werden linear auf eine Nutzungsdauer von 3 bis 7 Jahren abgeschrieben. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde gem. § 255 HGB zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung zulässiger Abschreibungen nach Handelsrecht bewertet. Anteilige zurechenbare Kosten für eigene Verwaltungsleistungen (Wahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB) sind nicht aktiviert worden. Zinsaufwendungen für Vor- und Zwischenfinanzierungsmittel wurden nicht aktiviert. Bei käuflich erworbenem Anlagevermögen wurde die Abschreibung linear mit 2 % bzw. 2,5 % vorgenommen (40 bzw. 50 Nutzungsjahre). Bei selbsterstelltem Anlagevermögen wurde zum Teil mit 2 % bzw. degressiv gem. § 7 Abs. 5 Einkommensteuergesetz abgeschrieben. Die im Geschäftsjahr angeschafften Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 800,00 € netto wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Anhang für das Geschäftsjahr 2024 1. Allgemeine Angaben Die GWG Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Schwerte mbH hat ihren Sitz in Schwerte, Rathausstr. 24a und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hagen, HRB 4626. Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde gem. §§ 242 ff. §§ 264 ff. HGB und § 11 des Gesellschaftervertrages aufgestellt. Die GWG Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Schwerte mbH ist ein kleines Unternehmen i. S. d. § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der aktuell gültigen Fassung wurde beachtet. Durch die Anwendung der aktuellen Verordnung ergeben sich Änderungen bei den Postenbezeichnungen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend zugeordnet. Die Posten wurden über die JAbschlWUV hinaus nach § 265 Abs. 5 und 6 HGB erweitert bzw. angepasst. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen (hier: GWG Projekte GmbH, Gründung 2020) wurden aufgrund des derzeitigen Geschäftsmodells mit einem Betrag in Höhe von 8.000,00 € abgeschrieben. Es wird noch ein Buchwert von 27.000,00 € ausgewiesen. Andere Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bewertet. Abwertungen waren nicht erforderlich. Die Wertansätze der Sonstigen Ausleihungen entsprechen den Rückzahlungsbeträgen. Es handelt sich um ein Arbeitgeberdarlehen. Umlaufvermögen Unter den unfertigen Leistungen sind neben den noch nicht abgerechneten Heizkosten auch die übrigen noch nicht abgerechneten Betriebskosten erfasst und entsprechend dem Niederstwertprinzip bewertet. Die anderen Vorräte betreffen Heiz- und Reparaturmaterialien. Die Heizmaterialien (Holzpellets) sind nach dem Fifo-Verfahren bewertet, die Reparaturmaterialien sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen waren keine Abschreibungen und Bewertungsabschläge erforderlich. Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

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