Seite 8 Winterdienst: Klare Regeln, sichere Wege // Wenn die GWG zuständig ist, übernimmt ein Dienstleistungsunternehmen oder der Regie- betrieb den Winterdienst. Die Kosten werden über die Betriebskosten abgerechnet. // Wenn die Mieterinnen und Mieter zuständig sind, gilt der Winterdienstplan: Er zeigt, wer an welchem Tag für das Räumen und Streuen verantwortlich ist. // Unabhängig von der Zuständigkeit gilt: Schnee ist zeitnah zu räumen, Glätte mit Sand oder Splitt zu beseitigen, Salz nur in Ausnahmefällen (etwa bei Eisregen oder an Treppen und stark geneigten Wegen). Wenn der erste Schnee fällt, zeigt sich der Winter von seiner schönsten Seite, doch auf Gehwegen und Zugängen kann es schnell rutschig werden. Damit alle sicher unterwegs sind, gilt: Schnee und Eis müssen regelmäßig geräumt und gestreut werden. Grundsätzlich ist die GWG als Eigentümerin für die Verkehrssicherung verantwortlich. In vielen Häusern wird diese Pflicht jedoch – wie im Mietvertrag festgelegt – an die Bewohnerinnen und Bewohner übertragen. So tragen wir gemeinsam dazu bei, dass die Zugänge rund um Ihr Zuhause sicher bleiben und alle gut durch den Winter kommen. Bitte prüfen Sie, welche Regelung in Ihrem Haus gilt. Gemeinschaft, Begegnung und ein starkes Miteinander stehen sowohl für das Elsebad als auch für die GWG. Als herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit und dafür, dass das Herbstfest im Elsebad stattfinden konnte, überreichte die GWG nun einen Spendenscheck über 6.000 Euro. Unterstützung, die verbindet: GWG spendet ans Elsebad Auf dem Foto (v. l. n. r.): Brigitte Stirnberg (stellv. Vorsitzende Förderverein Bürgerbad Elsetal e. V.), Helga Payerle (Schatzmeisterin Förderverein Bürgerbad Elsetal e. V.), Annette Wild (Geschäftsführerin Gemeinnützige Elsebad BetriebsGmbH), Ralf Grobe (Vorstandsmitglied GWG Schwerte eG), Birgit Theis (Prokuristin GWG Schwerte eG), Lars Podchull (Vorstandsmitglied GWG Schwerte eG), Thomas Wild (Vorsitzender Förderverein Bürgerbad Elsetal e. V.)
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