8 Was Sie über die HeizungsVorauszahlungen wissen müssen Seit Frühjahr dieses Jahres ist das Thema in allen Medien präsent: Mit dem Ukrainekrieg und dem Gasembargo wird das Gas knapp und die Preise schießen in die Höhe. Aufgrund des langfristigen Vertrages der GWG mit den Stadtwerken Schwerte waren unsere Mieterinnen und Mieter, deren Wohnungen mit Erdgas beheizt werden, bis Ende 2022 nicht von Erhöhungen betroffen. Ab 2023 steigt der Preis allerdings auch für die GWG. Durch gute Vertragsverhandlungen konnten wir aber wieder einen guten Preis für das erforderliche Gaskontingent erzielen. Auch die Preise für Holzpellets sind in diesem Jahr drastisch gestiegen, denn gerade für Großanlagen und die Industrie lieferten in der Vergangenheit die Ukraine und auch Russland diese Pellets. Darüber hinaus spielt die enorm gestiegene Nachfrage eine große Rolle bei den Preisssteigerungen. Die GWG hat daher Anfang November für alle Mieterinnen und Mieter die Heizkostenvorauszahlungen ab Januar 2023 anpassen müssen. Die Steigerungen liegen im Durchschnitt zwischen dem Eineinhalb- und Zweifachen der bisherigen Vorauszahlungen. Das ist für viele Mieterinnen und Mieter eine beträchtliche Erhöhung der Nebenkosten, die sie ab nächstem Jahr stemmen müssen. Im Verhältnis zu vielen anderen Vermietern fallen die Kosten allerdings bei der GWG durch den gut gedämmten Gebäudebestand noch moderat aus: „Wir dämmen bereits seit Jahrzehnten unsere Häuser über den gesetzlich vorgebenen Standard hinaus, das macht sich heute positiv bemerkbar“, so GWG-Vorstandmitglied Ralf Grobe. Trotzdem ist es für viele GWG-Mitglieder eine finanzielle Belastung, die nicht einfach zu leisten ist. Denn die Kostensteigerungen betreffen auch andere Bereiche wie Lebensmittel, Benzin und vieles mehr. Die Mitarbeitenden der GWG versuchen natürlich individuelle Lösungen für die betroffenen Mietparteien zu finden. Vereinbaren Sie bei Problemen einen Termin mit Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer. „Wir sind uns darüber im Klaren, dass die finanzielle Belastung für unsere Mieterschaft sehr groß geworden ist“, so Prokuristin Birgit Theis. „Daher ist es umso wichtiger, sich frühzeitig zu melden.“ WohngeldPlus durch Bundesrat beschlossen Ein Baustein kann das neue „WohngeldPlus“-Gesetz der Bundesregierung sein. Am 25. November hat der Bundesrat der Wohngeldreform zugestimmt. Ab 1. Januar 2023 sollen damit Haushalte mit niedrigem Einkommen hinsichtlich der steigenden Wohnkosten stärker unterstützt werden. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich um die bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes, denn erstmalig werden auch die Energiekosten berücksichtigt. Im Wesentlichen besteht die Neuerung aus drei Komponenten: ● Die eigentliche Wohngelderhöhung Durch eine Anpassung der allgemeinen Wohngeldformel wird sich nach Auskunft des Bundesministeriums für Wohnen, Städteentwicklung und Bauen die Zahl der anspruchberechtigten Haushalte von ca. 600.000 auf 1,4 Millionen Haushalte erhöhen. Der monatliche Wohngeldbetrag wird von durchschnittlich 180 Euro auf ca. 370 Euro steigen. ● Heizkostenzuschlag Die Heizkostenkomponente ist als Pauschale Neue Wohngeld-Regelung Das Gebäude Lohbachstraße 13a erhält derzeit eine starke Wärmedämmung.
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