Nr. 77, August 2021 | GWG SCHWERTE - Gut und sicher wohnen
5 An der Lohbachstraße / Hermannstraße gehen die Bau- arbeiten für 30 Genossenschaftswohnungen mit großen Schritten voran. Unter dem Gebäude an der Hermann- straße entsteht auch eine Tiefgarage. Das Besondere an diesem Projekt ist, dass die GWG hiermit durch öffentliche Förderung besonders güns- tigen Wohnraum realisiert: Hier finden sowohl ältere Menschen als auch junge Familien und Singles pas- senden Wohnraum. Die 2- bis 4-Zimmer Wohnungen sind barrierefrei zugänglich und über Aufzüge erreichbar. Auch die Ausstattung der Wohnungen ist hochwertig: Groß- zügige Balkone und Terrassen, große Fenster, eine Tiefgarage und ansprechend gestaltete Außenan- lagen werden keine Wünsche offenlassen. Voraussetzung für die Anmietung ist die Vorlage eines von der Stadt ausgestellten Wohnberechti- gungsscheines. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: wohnen@gwg-schwerte.de Wer kann in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen: Erwerbsbeteiligung Einkommensgrenze Bruttoeinkommen nach dem **WFNG NRW 1 Angestellte(r)/Arbeiter(-in) 19.350 Euro 30.317 Euro Beamte 19.350 Euro 25.807 Euro Rentner 19.350 Euro 21.601 Euro Erwerbslose 19.350 Euro 19.451 Euro 2 Angestellte/Arbeiter 23.310 Euro 42.378 Euro* Beamte 23.310 Euro 36.012 Euro* Rentner (2 Rentner) 23.310 Euro 30.445 Euro* Erwerbslose 23.310 Euro 27.411 Euro* 3 Angestellte/Arbeiter 29.370 Euro 45.499 Euro Beamte 29.370 Euro 38.653 Euro Erwerbslose 29.370 Euro 29.471 Euro 4 Angestellte/Arbeiter 35.430 Euro 54.681 Euro Beamte 35.430 Euro 46.422 Euro Erwerbslose 35.430 Euro 35.531 Euro 5 Angestellte/Arbeiter 41.490 Euro 63.863 Euro Beamte 41.490 Euro 54.191 Euro Erwerbslose 41.490 Euro 41.591 Euro * Ein Freibetrag in Höhe von 4.000 Euro für Zweipersonenhaushalte ist bereits berücksichtigt. Alle ausgewiesenen Bruttoeinkommen sind auf typische Fälle abgestimmt. In Einzelfällen können die Beträge variieren. In einigen Fällen sind beispielsweise Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei jungen Familien, bei Schwerbehinderung beziehungsweise Pflegebedürftigkeit, bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen). ** Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW. Die Werte gelten ab Januar 2019, eine Anpassung erfolgt voraussichtlich im kommenden Jahr. Beratung hierzu bei Andrea Pira, Stadt Schwerte, Telefon 02304 104-294 Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen Beispiel: Wohnung Nr. 23, 3 Zimmer, 82,00 m², 475,60 Euro zzgl. Nebenkosten monatlich Beispiel: Wohnung Nr. 11, 2 Zimmer, 66,99 m², 388,54 Euro zzgl. Nebenkosten monatlich
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