Nr. 74, Mai 2019 | GWG SCHWERTE - Gut und sicher wohnen
einfach mitbestimmen 20 Die Mitgliederversammlung ist das wich- tigste und höchste Organ der Genossen- schaft. In der Mitgliederversammlung kommen die Genossenschaftsmitglieder mindestens ein- mal im Jahr zusammen, um über die Ge- schicke der Genossenschaft zu bestimmen. Hier werden wichtige Themen, wie Jahres- abschluss und Geschäftsbericht, die Wahlen des Aufsichtsrates und die Gewinnausschüt- tung erörtert und beschlossen. Jedes Mit- glied hat eine Stimme in der Mitglieder- versammlung. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Im Rechenschaftsbericht erläutert der Vor- stand die aktuelle Lage der GWG, gibt einen Überblick über die aktuellen Projekte bei Instandhaltung, Modernisierung und Neu- bau sowie einen Ausblick in die nahe Zu- kunft der Genossenschaft. Die Mitglieder stimmen über den Jahres- abschluss und über die Gewinnausschüt- tung an die Mitglieder sowie über die Ein- stellung eines Betrages in die Rücklagen ab. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats berichtet aus den regelmäßigen Sitzungen mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat kontrolliert und berät bei allen wichtigen Entscheidungen. Tradition ist es auch langjährige Mitglieder bei runden Jubiläen einzuladen und einen gut gefüllten Frühstückskorb zu überrei- chen. Die Satzung unserer Genossenschaft wurde zuletzt im Jahr 2008 geändert. Sie ist bis heute unverändert gültig. Der Satzung liegt eine seinerzeit vom Gesamtverband der Wohnungsunternehmen (GdW) erstellte so- genannte Mustersatzung für Wohnungsge- nossenschaften zugrunde. Die seinerzeitige Anpassung wurde im Zeichen der im Jahr 2006 in Kraft getretenen Novelle des Ge- nossenschaftsgesetzes vorgenommen. Dies liegt mehr als zehn Jahre zurück. Anlass der jetzigen Anpassung unserer Satzung an die neue Mustersatzung des GdW sind vor allem Regelungen, die zum Teil un- klar sind. Sie wurden mit der neuen Mus- tersatzung klarer gefasst, konkretisiert oder ergänzt. Berücksichtigt wurde dabei auch die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Die zum großen Teil klarstellenden oder re- daktionellen Änderungen einerseits, aber vor allem die gestiegenen Anforderungen an den zukünftigen Lagebericht ab dem nächsten Jahr erfordern eine kurzfristige Anpassung unserer Satzung an die verän- derten Verhältnisse. Gemäß § 267 Abs. 1 HGB ist unsere Genos- senschaft gesetzlich von der Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichtes befreit. Es sei denn, die Satzung legt fest, dass ein förmlicher Lagebericht zu erstellen ist. Ein solcher Lagebericht löst ab 2020 erhöhte Anforderungen an die Erstellung und Prü- fung aus – und damit erhöhte und nicht notwendige Kosten. Es sei denn, die Sat- zung regelt, dass auf eine freiwillige Lage- bericht-Erstellung verzichtet wird. Aus Lage- wird Geschäftsbericht In der von Vorstand und Aufsichtsrat er- stellten, beratenen und zur Beschlussfas- sung in der nächsten Mitgliederversamm- lung verabschiedeten neuen Satzung unserer Genossenschaft ist die freiwillige Verpflich- tung zur Erstellung eines förmlichen Lage- berichtes komplett gestrichen worden. Das bedeutet nicht, dass wir zukünftig nicht mehr über die Entwicklungen – wie in dem bisherigen Lagebericht – berichten werden. Es wird sich lediglich der Name ändern. Nicht mehr Lagebericht, sondern Ge- schäftsbericht. Der Entwurf einer neuen Satzung im Vergleich mit der jetzt noch gültigen Satzung und der Hervorhebung der Änderungen (Synopse) liegt sowohl in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme durch die Mitglieder während der üblichen Geschäftszeiten aus. Zusätzlich ist die Gegenüberstellung auf unserer In- ternetseite eingestellt und kann herunter- geladen werden (www.gwg-schwerte.de ). Damit hat jedes Mitglied die Möglichkeit, rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung die Änderungen einzusehen. Fragen zum Satzungsentwurf und zu den vorgesehenen Änderungen beantworten wir selbstverständlich gern vor der Mit- gliederversammlung oder in der Versamm- lung durch Vorstand und Aufsichtsrat. Die Mustersatzung wurde im Übrigen durch die Juristen des zuständigen Prüfungsver- bandes, Verband der Wohnungs- und Im- mobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. (VdW Rheinland Westfalen) auf ihre Rechtsgültigkeit geprüft und freigegeben. Satzungsänderung – Entscheidung durch die Mitgliederversammlung Wichtiger Termin: Mitglieder- versammlung 3. Juni, 18 Uhr Rohrmeisterei
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