Info zum Thema Wohngeld
Mieter mit geringem Einkommen sollten prüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld ist kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch. Es muss allerdings beantragt werden.
Darüber hinaus informiert das Bundesministerium auf seiner Internetseite über die sog. Bildungsgutscheine:
"Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz. Wer Ihr zuständiger Ansprechpartner ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- oder Dienstleistungen gewährt." (Quelle: www.bmvbs.de)
Unsere Kundenbetreuer/innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat bei der Wohngeldbeantragung zur Seite.
Für das erste Proberechnen stellen wir Ihnen hier den Link zum Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Broschüren, Hinweise und Anträge erhalten Sie über die Verlinkung zur Stadt Schwerte oder zum Bundesministerium:


